QUALITÄT
& WERTE

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat der maxingvest ag legte im Juni 2015 gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 25 % und im Vorstand von 0 % fest.

Der Vorstand der maxingvest ag legte im September 2015 gemäß § 76 Abs. 4 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungsebene 1 (Abteilungsleiter) von 0 % und in Führungsebene 2 (Bereichs- bzw. Gruppenleiter) von 50 % fest.

 

Die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen endete am 30. Juni 2017. Die definierten Zielwerte zum 30. Juni 2017 wurden erreicht.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Organzusammensetzung und Bestellungszeiträume sowie der Personalplanung haben Vorstand und Aufsichtsrat im Juni 2017 beschlossen, die oben genannten Zielgrößen fortzuführen. Die Frist zur Erreichung wurde für die Führungsebenen 1 und 2 auf vier Jahre (also bis zum 30. Juni 2021) und für Aufsichtsrat und Vorstand auf fünf Jahre (also bis zum 30.Juni 2022) festgesetzt.

 

Die Zielgrößen in Vorstand und Führungsebene 1 bringen ausdrücklich nicht die Absicht zum Ausdruck, den Frauenanteil dauerhaft beim Status quo zu belassen, sondern stellen lediglich den am 30. Juni 2021 bzw. 30 Juni 2022 realistischer Weise zu erwartenden Zustand dar.


Vorstand und Aufsichtsrat streben bei personellen Änderungen eine angemessene Beteiligung von Frauen an.